Pflegegeldantrag abgelehnt |
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Margula Wilhelm am 6.6.2014 | |
6 Jun
Eine Situation, die gar nicht so selten vorkommt. Österreichweit wurden 2012 mehr als 20 % aller Anträge abgelehnt. Von den jährlich knapp 40.000 abgelehnten Anträgen entfallen ca. 43 % auf Neuanträge und ca. 57 % auf Erhöhungsanträge. (Quelle: http://www.pensionsversicherung.at) Wie kommt es dazu? Viele versuchen „auf gut Glück“ Pflegegeld zu bekommen, ohne die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen für Gewähren von Pflegegeld zu kennen. Sind diese dann nicht erfüllt darf es nicht wundern, dass solche Anträge abgelehnt werden. Andere glauben, weil „alles schlechter geworden“ ist, müsse es dafür jetzt auch mehr Pflegegeld bzw. eine höhere Pflegestufe geben. Weshalb diese Auffassung nicht richtig ist, beschreibe ich in dem Beitrag „Pflegegeld allgemein“. Was kann man gegen die Ablehnung tun? Die einfachste Möglichkeit ist, die „Sperrfrist“ von 1 Jahr abzuwarten und dann neuerlich einen Antrag stellen. Sollte in der Zwischenzeit eine Verschlechterung im Gesundheitszustand des Pflegegeldwerbers (PGW) eintreten, kann man unter Beilage einer ärztlichen Bestätigung über die Verschlechterung des Zustandes jederzeit wieder – auch früher als vor Ablauf der Jahresfrist – einreichen; und zwar eine Neubemessung verlangen. Immerhin sind es aber auch ca. 20 % die sich mit der Ablehnung – also mit einem abschlägigen Bescheid – nicht zufrieden geben wollen und deshalb den Klagsweg beschreiten (z.B. beim Arbeits- und Sozialgericht). Die Klage ist zwar für den PGW nicht mit Kosten verbunden und es besteht auch kein Anwaltszwang, dennoch ist es empfehlenswert sich beraten zu lassen, bevor man vor Gericht zieht. Behindertenverbände, Organisationen wie z.B. Volkshilfe (pflegegeld.at) aber auch private Beratung (z.B. meinpflegegeld.at) sind dabei behilflich. Es sollten doch realistische Chancen bestehen, bevor man Zeit und Nerven in ein Gerichtsverfahren investiert. Die auch noch mögliche – und oft praktizierte – Variante mit Nachbarn, Bekannten oder Verwandten über die eigene Enttäuschung zu diskutieren, bringt gar nichts. Aussagen wie: „Ich kenne jemanden, der geht den ganzen Tag spazieren und hat die Stufe X“ sind nicht fundiert und vergiften nur das Klima für die nächste Begutachtung. Kann man einer Ablehnung vorbeugen? Ja, man kann einer Ablehnung vorbeugen (vgl. Pflegegeld allgemein) und man sollte das auch aus mehreren Gründen tun. Zum ersten wegen des soeben beschriebenen eigenen Ärgers. Wie angenehm die Enttäuschung der Ablehnung empfunden wird, bleibt jedem selbst überlassen. Andererseits kostet jeder (auch abgelehnte) Antrag das System ca. € 200,–. Das ergibt pro Jahr ca. 8 Mio Euro (da sind Kosten für Gerichtsverfahren noch gar nicht mitgerechnet), die nicht an Pflegebedürftige ausbezahlt werden können. Schließlich wird sich auch der Gutachter ein Bild machen, wenn er einen PGW begutachten geht, der schon den 7. oder 8. Antrag stellt, aber noch immer Pflegestufe 0 hat. Es wäre ein Irrtum zu glauben, dass Sozialversicherer oder Gutachter „willkürlich“ entscheiden (dürfen) ob jemandem Pflegegeld gebührt oder nicht. Wenn es auch nicht die Gutachter vor Ort sind, die bestimmen welche Pflegestufe jemand bekommt, so schlagen sie in ihrem Gutachten doch eine bestimmte Pflegestufe vor. Diesem Vorschlag messen Mitarbeiter der Sozialversicherer dann meist einiges Gewicht bei. Selbstverständlich halten sich Gutachterärzte an das Bundespflegegeldgesetz und an die jeweils gültige Einstufungsverordnung. Trotzdem gibt es Ermessensspielräume die von Diagnosen, persönlicher Beurteilung der Fähigkeiten des PGW, Einschätzung von Häufigkeit benötigter Hilfe oder auch von anderen Kriterien bestimmt werden. Eben solche Ermessensspielräume wird eine seriöse Pflegegeld-Beratung durch den Fachmann bereits aufzeigen, schon bevor der Antrag gestellt wird bzw. bevor der von der Pensionsversicherungsanstalt beauftragte Gutachter zum PGW kommt. Das wiederum hat zur Folge, dass alle Beteiligten (der PGW selbst, Angehörige als bei der Begutachtung anwesende Vertrauenspersonen, aber auch der von der Versicherung entsandte Gutachter) über Fähigkeiten der Betroffenen weder diskutieren und schon gar nicht streiten müssen. Bei der Pflegegeld-Beratung erfahren Sie welche Pflegestufe mit hoher Wahrscheinlichkeit zuerkannt werden wird, aber auch ob eine Ablehnung zu Recht erfolgt ist. Allgemeine Fragen zu diesem Thema können Sie unten als Kommentar schreiben oder über das Kontaktformular stellen. Spezielle Fragen beantworte ich bei Pflegegeld-Beratung. Sie können hierfür online einen Termin vereinbaren (Nichteinhalten ist kostenpflichtig). |
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