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Do
8 Jan
Auf der Internetseite des Sozialministeriums ist unter Pflegegeld nachzulesen, dass ab 1.1.15 die Stundenwerte angehoben werden (abgefragt am 7.1.15 22:32). Das Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs für jede der 7 Stufen findet man unter FAQ. Wie diese Stunden aber gerechnet werden, ist auf keiner der offiziellen Seiten zu finden, die über Pflegegeld oder Pflegestufen informieren sollten.
Weshalb in Österreich die entsprechende Einstufungsverordnung wie ein Staatsgeheimnis gehütet wird, werde ich in einem späteren Blogbeitrag darlegen. Inzwischen können Sie am kostenlosen Pflegegeldrechner bei http://www.pflegestufen.at sogar die Anwendung der Einstufungsverordnung ausprobieren.
Während in Deutschland selbst die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit veröffentlicht sind, an die sich auch Gutachter zu halten haben, werden in Österreich die Bürger mit Absicht in Unwissenheit gelassen. Das zeigt nicht nur die parlamentarische Anfrage sondern insbesondere deren Beantwortung durch den Sozialminister. In Österreich herrscht eben eine eigene Kommunikationskultur, wie man an vielen Umständen ablesen kann, die sich bestenfalls in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen verlaufen. Auch orf.at entfernt Aussagen wie von I. Griss zur Pensionserhöhung ganz rasch wieder von der ersten Seite.
In Deutschland hingegen schreiben Vereine (z.B. http://www.pflege-deutschland.de/) oder auch Privatpersonen (http://www.pflegeverantwortung.de/) ganz offen und umfassend darüber, wie man sich auf die Pflegegeld-Begutachtung vorbereitet und wie einem durch Fachleute geholfen wird (http://www.pflegeberatung.de/ oder http://www.carecompetencehb.de/). Derartige Initiativen wären in Österreich undenkbar, weil sich hierzulande nur Organisationen mit Nähe zu politischen Parteien oder zur Kirche den Kuchen des Gesundheits- und Sozialwesens teilen sollen.
Aber zurück zu unserem eigentlichen Thema von heute: „Wie wird der Pflegebedarf berechnet?“ oder „Welche ...
Allgemein Gesundheitspolitik Pflegegeld
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Di
9 Dez
Welche Vergünstigungen hängen von der Pflegestufe ab? Ab 1.1.2015 wird der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 verschärft.
Als einzige Hilfsorganisation bietet die Volkshilfe Niederösterreich im Internet einen Preisrechner für Hauskrankenpflege und
Heimhilfe 2014 an. Dort erfährt man auch, dass die Förderung der Einsatzstunden an das Pflegegeld gekoppelt ist (dieselbe Information findet man für Wien unter
http://pflege.fsw.at/pflege-zu-hause/heimhilfe.html). Man kann nur so viele
Einsatzstunden zum geförderten Stundensatz in Anspruch nehmen, als es die jeweilige Pflegestufe vorsieht – also für Stufe 1 (bis zum 31.12.14) maximal 60 Stunden pro Monat.
Der fixe Stundensatz pro Einsatzstunde ist mit € 17,46 angegeben, der Stundensatz bei einem Einkommen von € 1.350,-/Mo macht € 11,46 aus und
der geförderte Stundensatz (Stundensatz vom Pflegegeld) beträgt € 6,–.
Wer ab 1.1.2015 mit z.B. 62 Stunden pro Monat und einem Einkommen von 1.350,-/Monat kein Pflegegeld mehr bekommt, der wird bei “sozialen Diensten” für
62 Stunden Heimhilfe monatlich zwischen € 710,– und € 1.082,– bezahlen müssen, vorausgesetzt die Stundensätze werden nicht erhöht.
Tipp: Familienangehörige oder Nachbarn werden diese indirekte Pflege kostengünstiger machen als “soziale Dienste”.
Mo
8 Dez
Ab 1.1.2015 wird der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 verschärft, heißt es lapidar. Was aber bedeutet das konkret?
Während die Literatur von Aktivitäten des täglichen Lebens [activities of daily living (ADL)] spricht, unterscheidet das Pflegegeldgesetz (BPGG) zwischen
Hilfen (betrifft den sachlichen Bereich) und
Betreuung (betrifft den persönlichen Bereich). Die Zuerkennung von Pflegegeld setzt voraus, dass sowohl Hilfen als auch Betreuungsleistungen benötigt werden müssen.
Zu den Hilfen zählen
Einkaufen gehen (entweder weil der Pflegebedürftige auch nur 2 kg nicht tragen kann, oder weil er sich mit Geld und Preisen nicht mehr auskennt).
Wohnung aufräumen und Staub wischen (nicht gemeint ist Türen und Fenster putzen oder auch Staubsaugen).
Leib- und Bettwäsche säubern (hierzu gehört waschen, aufhängen/trocknen und bügeln).
Außer Haus gehen (zum Arzt zur Therapie).
Angenommen ein älterer Mensch benötigt Hilfen im gesamten sachlichen Bereich (siehe oben), und er braucht zusätzlich auch die häufigsten Betreuungsleistungen, nämlich für
duschen/baden, Vorbereiten und Einnehmen der Medikamente, und
Anziehen von Schuhen und Strümpfen.
Ab 2015 bekommt dieser durchaus als „pflegebedürftig“ zu bezeichnende Mensch nicht mehr Pflegestufe 2 und auch nicht mehr Pflegestufe 1. Nein, er ist jetzt – seit 1.1.2015 – noch nicht genug pflegebedürftig um überhaupt in den Genuss von Pflegegeld zu kommen.
Es sind nicht herzlose oder nicht gut genug geschulte Gutachterärzte verantwortlich dafür, dass dieser oben beschriebene pflegebedürftige Mensch kein Pflegegeld bekommt. Der Herr Sozialminister hat mit Zustimmung der gesamten Regierung den „Zugang verschärft“ und damit auch andere,
weitreichende Folgen verursacht.
Mi
22 Okt
Am 7.10.14 wurden geplante Änderungen des BPGG bekannt – eine eigenartige „Reform“. Nachdem der Zugang 2011 zu Stufe 1 von 50 auf 60 Stunden und zu Stufe 2 von 75 auf 85 h/Mo erhöht wurde, soll ab 2015 der Zugang nochmals erschwert werden, u.zw. zu Stufe 1 von 60 auf 65 und zu Stufe 2 von 85 auf 95 Betreuungsstunden pro Monat. (BPGG § 4 Abs. 2).
Die Erwartung daraus: im Jahr 2015 sollen anstatt 71.000 nur 65.000 neue Pflegegeldbezieher hinzukommen. Es geht also um 6.000 Personen, die auch Stufe 1 nicht mehr bekommen werden. Man nimmt diesen 6.000 Menschen ab 2015 etwas weg, was ihnen 2014 noch zugestanden ist. Das heißt für mich aber nicht „eingespart“. Einsparen sollte man bei Ausgaben die nicht den Pflegebedürftigen zugute kommen, obwohl das Geld für diese Ausgaben auch für die Pflegebedürftigen bereit gestellt wurde. Z.B. 12 Mio. Euro im Jahr für 58.000 Anträge die abgelehnt werden müssen, weil gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dieses Geld könnte man einsparen, ohne jemandem etwas wegzunehmen. Im Zuge einer echten Reform würde man draufkommen, dass das gar nicht so schwer umzusetzen ist.
Abseits volkswirtschaftlicher Auswirkungen stellen sich für mich einige Fragen.
Wie viele Pflegegeldbezieher der Stufe 1 gibt es insgesamt, deren Pflegebedarf zwischen 60,5 und 65 Stunden pro Monat liegt? Nach meinem Verständnis müssten ja alle 6.000 Pflegegeldwerber die von den negativen Auswirkungen betroffen sind, genau in diese Bandbreite fallen. Weil gutachtenstechnisch eine pflegestufenrelevante Differenz von 5 h/Mo in Stufe 1 kaum zu erreichen ist, wird das tatsächliche Ergebnis der „Reform“ erst aus der Statistik für 2015 abzulesen sein.
Für mich ist auch unverständlich was Seniorenverbände von SPÖ und ÖVP an dieser Reform gut finden. Einer „Reform“ die nur den Zugang verschärft und Erhöhung der Geldwerte erst ab 2016 verspricht, und zwar in Stufe 1 um € 3,10 pro Monat und in Stufe 2 um € 5,70 pro Monat mehr. Diese Summen konnten auch nicht verhindern, ...
So
7 Sep
Das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Betroffenem (Patient oder Angehöriger) bringt für den Arzt meist zusätzliche, wichtige Information und es erzeugt beim Betroffenen Vertrauen, Zuversicht, Beruhigung, Sicherheit – kurz eine Fülle von emotionellen, nicht messbaren Kriterien die für die Genesung und für die Unterstützung des Patienten von großer Bedeutung sind. Auch Angehörige sollten auf all das nicht zu verzichten. Das ärztliche Gespräch kann zwar durch nichts ersetzt werden, trotzdem wird es immer seltener geführt.
Auf ärztlicher Seite sind dafür leider nicht nur die beiden populistischen Argumente verantwortlich „Zeitmangel“ und „wird von der Krankenkassa nicht bezahlt“. Weil auch in der Medizin vieles (gemäß statistischer Häufigkeit) automatisiert abläuft, haben Mediziner verlernt ihre Intuition und ihre Sinne zu schärfen, ärztliche Erfahrung zu sammeln und in die Arzt-Patient Beziehung einfließen zu lassen. Wo nach state-of-the-art und nach Leitlinien behandelt wird, hat nichts mehr Platz was nicht diesen Normen entspricht. Darüber hinaus hat das geltende Motto „jeder klagt jeden“ Ärzte sehr vorsichtig gemacht. Vor dem Richter kann sich kein Arzt damit verantworten nach seiner Intuition und nach seiner Erfahrung gehandelt zu haben. Allemal aber „geht frei“, wer nach evidence based medicine oder nach Leitlinien gehandelt und behandelt hat.
Von Betroffenenseite wird das persönliche Gespräch u.a. deshalb immer seltener in Anspruch genommen, weil heute jeder über das Internet Zugang zu Fachinformation hat. Laien fühlen sich mit dem im Internet zugänglichen Wissen um ein Vielfaches besser informiert als sie zuvor waren. Manchmal sind sie sogar auch wirklich besser informiert als ein Arzt, der nicht auf dem neuesten Stand ist. Doch der Schein trügt. Mit medizinischer Information ausgestattet fühlen sich viele Menschen genug kompetent den eigenen Gesundheitszustand zu beurteilen und zu behandeln. Ja sie ...
Mo
4 Aug
Pflegegeld ist für pflegebedürftige Personen vorgesehen. Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten. [vgl. § 1 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)]. Oft wird aber unrichtigerweise interpretiert, dass Pflegegeld eine finanzielle Abgeltung für zu ertragende Schmerzen und Leiden sei, oder dass bestimmte Diagnosen bzw. hohes Alter automatisch einen Pflegegeldanspruch auslösen.
Auf „offiziellen“ Websites (z.B. help.gv.at, Bundessozialamt, Volkshilfe) findet man zwar rasch die Information wie viele Stunden Pflegebedarf pro Monat für welche Stufe notwendig sind. Doch wer einzelne Stundenwerte kennen will um den Gesamtpflegebedarf zu berechnen, der muss schon länger suchen.
Der Begriff “Pflegebedarf” umfasst Hilfen, Betreuungsleistungen und unter betimmten Voraussetzungen auch den Erschwerniszuschlag (vgl. pflegedaheim.at).
Für die Einstufung sind nicht Zeiten maßgeblich die man individuell für Pflegebedürftige aufwendet, sondern es zählen die im Pflegegeldgesetz festgelegten Stunden. Lassen Sie mich das an einem Beispiel erklären: Nehmen wir an, eine alte Dame muss zum ‘Einkaufen gehen’ begleitet werden. Vielleicht weil sie sich mit dem Geld nicht mehr verlässlich auskennt, weil es im Haus keinen Lift gibt, weil sie schwindlig ist und deshalb nur mit Rollator gehen kann, weil sie (z.B. wegen Schmerzen) nichts tragen kann; sie geht schon schlecht und braucht für den Weg bis zum Supermarkt 30 Minuten. Die Entscheidung was heute eingekauft werden soll, die Wegstrecken im Supermarkt, das Warten an der Kassa und der Weg zurück nach Hause nehmen alles in allem fast 2 Stunden in Anspruch. Begleitet man die Dame auch nur jeden 2. Tag zum Einkaufen, so ergibt das alleine ca. 30 Stunden im Monat. So verständlich der Standpunkt der Angehörigen dieser Dame ist und so groß deren Bedürfnis ist, dem Gutachter die Rechnung für diese und für viele andere Hilfen im Detail darzulegen, so erfolglos muss die Rechnung aber bleiben. ...
Allgemein Begriffe & Spezielles Wissen
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Sa
19 Jul
Oft hört man die Frage: kann man beim Pflegegeld auch herabgestuft werden? Die Antwort lautet eindeutig: „JA“. Begriffe wie „erworbene Rechte“ finden sich im Pflegegeldgesetz ebenso wenig wie Pflegegeld aufgrund eines Vertrages ausbezahlt wird, also kommt auch der Begriff „Eingriff in bestehende Verträge“ nicht zum Tragen, aber auch ein Plädoyer dass „Verlass auf Lebensplanung“ gegeben sein muss wird ins Leere gehen – und schließlich gibt es „Sicherheitsstufen“ nur bei manchen Quizsendungen.
Die Nachuntersuchung wurde vom Entscheidungsträger ja angeordnet um festzustellen ob gegenüber dem Gewährungsgutachten eine funktionelle Besserung eingetreten ist. Ist das der Fall wird neu eingestuft. Das Ergebnis einer Nachuntersuchung kann also durchaus heißen, dass herabgestuft wird aber auch dass das Pflegegeld gänzlich entzogen wird. Die funktionelle Besserung kann viele Ursachen haben. „Weniger Schmerzen“ oder „Heilung“ sind aber nicht die einzigen Ursachen. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass im Umkehrschluss auch die Tatsache „es ist alles schlechter geworden“ eine höhere Pflegestufe zur Folge haben muss.
Und ob man im Zuge der Begutachtung anlässlich eines Erhöhungsantrages herabgestuft werden kann – auch diese Frage ist mit „JA“ zu beantworten.
Die Zeiten, da Empfänger des Hilflosenzuschusses automatisch Pflegegeld bekamen sind schon längst vorbei.
Mit Übernahme des Landespflegegeldes in die Bundeskompetenz (ab 1.1.2012) sollte österreichweit eine einheitliche Einstufung erreicht werden. Es kann sein, dass der nächste Schritt (als logische Folge) sein wird, die ursprünglich viel zu „großzügigen“ Einstufungen auf die gesetzliche Norm zurückzuführen, sodass mehr Geld im Topf bleibt, das dann wirklich Bedürftigen zugutekommt.
Zusätzlich wurde mit 1.1.2012 die benötigte Mindeststundenanzahl pro Monat für Stufe 1 von mehr als 50 auf mehr als 60 erhöht und für Stufe 2 von mehr als 75 auf mehr als 85 Stunden pro Monat erhöht. ...
Allgemein Angehörige Gesundheitspolitik Wissen
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Do
12 Jun
Richtig, auch Angehörige von geriatrischen Patienten brauchen Hilfe. Und zwar je länger Angehörige einen geriatrischen Patienten bereits betreuen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie selbst auch Hilfe benötigen. Zum Unterschied von Ihnen, die Sie auch diese Seite lesen, haben andere Angehörige noch nicht erkannt, dass Ihnen etwas fehlt.
Sie befinden sich noch in der Phase, da alle Ressourcen in den Pflegefall investiert werden: Finanzielle Ressourcen, körperliche Kräfte, seelische und mentale Ressourcen. Diese Angehörigen sind noch hin- und hergerissen zwischen “schlechtem Gewissen” gegenüber dem Pflegefall und oder gegenüber der Familie, “das bin ich ihm schuldig”, “das möchte ich für ihn tun” und dem immer häufiger auftretenden Gefühl “ich kann nicht mehr”.
Es gibt viele Ursachen warum Angehörige Hilfe von außen brauchen. Wenn die eigenen körperlichen und oder seelischen Kräfte nicht mehr ausreichen, oder wenn man nicht sein eigenes Leben wegen der Krankheit des Pflegebedürftigen aufgeben möchte. Von innen heraus (sprich: selbst) bringen viele nicht die notwendige Kraft auf. Manchmal ist es Gewohnheit, die in jahrzehntelanger Ehe entstanden ist; oft ist man noch in der Kultur des „Füreinander da zu sein“ verwurzelt, die aber leider schon ihr Ablaufdatum zeigt; gelegentlich ist es die vom Hilfsbedürftigen bewusst oder unbewusst ausgespielte Kraft und Macht (manchmal sogar zur Tyrannei herangewachsen), die den inzwischen schon leidenden Angehörigen fast lähmt, bei einigen ist es aber auch das eigene Unvermögen mit der Macht über den Pflegebedürftigen umzugehen, die einem selbst, ungewollt zugefallenen ist und nicht selten ist es auch die Furcht davor in den Augen der Zuschauer als “undankbar” oder als “Versager” gesehen zu werden.
Gerontopsychotherapeutische Gespräche können wahrscheinlich auch helfen. Sie können im Allgemeinen den medizinischen Zustand des Pflegefalls aber nicht mitberücksichtigen. ...
Fr
6 Jun
Eine Situation, die gar nicht so selten vorkommt. Österreichweit wurden 2012 mehr als 20 % aller Anträge abgelehnt. Von den jährlich knapp 40.000 abgelehnten Anträgen entfallen ca. 43 % auf Neuanträge und ca. 57 % auf Erhöhungsanträge. (Quelle: http://www.pensionsversicherung.at)
Wie kommt es dazu?
Viele versuchen „auf gut Glück“ Pflegegeld zu bekommen, ohne die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen für Gewähren von Pflegegeld zu kennen. Sind diese dann nicht erfüllt darf es nicht wundern, dass solche Anträge abgelehnt werden.
Andere glauben, weil „alles schlechter geworden“ ist, müsse es dafür jetzt auch mehr Pflegegeld bzw. eine höhere Pflegestufe geben. Weshalb diese Auffassung nicht richtig ist, beschreibe ich in dem Beitrag „Pflegegeld allgemein“.
Was kann man gegen die Ablehnung tun?
Die einfachste Möglichkeit ist, die „Sperrfrist“ von 1 Jahr abzuwarten und dann neuerlich einen Antrag stellen. Sollte in der Zwischenzeit eine Verschlechterung im Gesundheitszustand des Pflegegeldwerbers (PGW) eintreten, kann man unter Beilage einer ärztlichen Bestätigung über die Verschlechterung des Zustandes jederzeit wieder – auch früher als vor Ablauf der Jahresfrist – einreichen; und zwar eine Neubemessung verlangen.
Immerhin sind es aber auch ca. 20 % die sich mit der Ablehnung – also mit einem abschlägigen Bescheid – nicht zufrieden geben wollen und deshalb den Klagsweg beschreiten (z.B. beim Arbeits- und Sozialgericht). Die Klage ist zwar für den PGW nicht mit Kosten verbunden und es besteht auch kein Anwaltszwang, dennoch ist es empfehlenswert sich beraten zu lassen, bevor man vor Gericht zieht. Behindertenverbände, Organisationen wie z.B. Volkshilfe (pflegegeld.at) aber auch private Beratung (z.B. meinpflegegeld.at) sind dabei behilflich. Es sollten doch realistische Chancen bestehen, bevor man Zeit und Nerven in ein Gerichtsverfahren investiert.
Die auch noch mögliche ...
Allgemein Angehörige Begriffe & Spezielles Gesundheitspolitik
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So
4 Mai
Pflegegeld bekommt man, wenn alltäglich Notwendiges infolge Behinderung(en) nicht mehr selbst besorgt werden kann. Jetzt soll Pflegegeld helfen, notwendige Hilfe(n) leichter bezahlen zu können. Pflegegeld kann aber nicht alle pflegebedingten Mehrkosten ersetzen, sondern nur einen Beitrag dazu leisten. (vgl. §1 BPGG)
Pflegegeld bekommt man nicht automatisch bei bestimmten Krankheiten oder Diagnosen, nicht wegen Schmerzen oder Operationen, nicht als Besitzer eines Behindertenpasses und auch nicht ab einem gewissen Alter. Denn an all diesen Tatsachen kann Pflegegeld nichts ändern.
Folgende Punkte sind zwar für Sie sehr wichtig, haben aber nur bedingt Einfluss auf die Pflegestufe oder auf das Gutachten: hohe Ausgaben (zB für Pflege, Essen, Heimhilfe, Rezeptgebühren, Taxi etc.); geringe Pension; Wegfall von Hilfe (zB Ausfall eines Angehörigen); Wunsch nach einer bestimmten Pflegestufe (zB “wegen Aufnahme ins Heim”).
Wie bekommt man Pflegegeld bzw. eine höhere Pflegestufe?
Sie stellen (im Namen Ihres Angehörigen) einen Antrag – u. zw. bei der Stelle, von wo er seine Pension bekommt. Entweder das dort aufliegende Formular ausfüllen oder den Antrag online stellen. Details finden Sie weiter unten.
Obwohl die Antragstellung, Begutachtung und Bescheidausfertigung für Pflegegeldwerber kostenlos ist, gibt es gute Gründe vor Antragstellung Pflegegeldberatung in Anspruch zu nehmen. Beratung bekommt man bei Behindertenverbänden, bei Heimhilfeorganisationen und auch bei Personen, die spezielle Gutachter-Ausbildungen für Pflegegeld-Einstufungen absolviert haben. Bei Letzteren ist Pflegegeld-Beratung verständlicher Weise kostenpflichtig (vgl. www.meinpflegegeld.at). Dabei ist zu bedenken: Pflegegeld oder eine eine höhere Pflegestufe zu bekommen, das wiederholt sich jeden Monat, während man für gutachterlichen Rat aber nur einmal bezahlt.
Bevor man dem System Kosten verursacht – jede Antragsbearbeitung ist mit finanziellem Aufwand für das System verbunden – sollte man sich selbst einige Fragen (aufrichtig) beantworten. ...
Allgemein Angehörige Begriffe & Spezielles Geriatrie Gesundheitspolitik Wissen
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