"Die Zulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen, in Behinderteneinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen, in denen wenigstens drei psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen ständig betreut oder gepflegt werden können (in bestimmten Fällen auch in Krankenanstalten) ist in Österreich seit 2005 im Heimaufenthaltsgesetz ausdrücklich geregelt. Mit 1. Juli 2018 findet das Heimaufenthaltsgesetz auch auf Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger Anwendung. Damit wird einerseits das Grundrecht der Bewohner:innen dieser Einrichtungen auf persönliche Freiheit geschützt, andererseits aber auch eine rechtliche Absicherung für das Personal zur Vornahme notwendiger Maßnahmen geschaffen. Freiheitsbeschränkungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Auf Antrag der betroffenen Person oder ihrer Vertreterin bzw. ihres Vertreters wird dies vom Gericht überprüft.
Damit die betroffenen Personen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, werden von den nach dem Erwachsenenschutzvereinsgesetz anerkannten Vereinen Bewohnervertreter:innen namhaft gemacht. Diese sind besonders ausgebildet, von der Anstalt unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft & Bewohnervertretung - Verein ifs Vorarlberg
"Der Verein ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung ist auf Grundlage des Erwachsenenschutzgesetzes, des Unterbringungsgesetzes und des Heimaufenthaltsgesetzes tätig. [...]" https://www.ifs.at/verein-ev-pa-bv.html
GRL01: Austria Gütezeichen "Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen (stationär)"
"Mit dem Austria Gütezeichen »Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen (stationär)« werden vor allem die Individualität und Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigt. Klares Ziel ist es, den älteren Menschen (Versorgungs) Sicherheit zu bieten und die Betreuungsqualität zu gewährleisten. Austria Gütezeichen schaffen die Basis für eine stetige Weiterentwicklung. Gütesiegel für: stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Seniorenresidenzen, Alten- und Pflegeheime sowie an Krankenhäuser mit Geriatrieabteilungen. [...]" https://www.qualityaustria.com/produktgruppen/gesundheit-soz...
Bundesgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit während des Aufenthalts in Heimen und anderen Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Heimaufenthaltsgesetz – HeimAufG) StF: BGBl. I Nr. 11/2004 "(1) Die persönliche Freiheit von Menschen, die aufgrund des Alters, einer Behinderung oder einer Krankheit der Pflege oder Betreuung bedürfen, ist besonders zu schützen. Ihre Menschenwürde ist unter allen Umständen zu achten und zu wahren. Die mit der Pflege oder Betreuung betrauten Menschen sind zu diesem Zweck besonders zu unterstützen. (2) Freiheitsbeschränkungen sind nur dann zulässig, soweit sie im Verfassungsrecht, in diesem Bundesgesetz oder in anderen gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich vorgesehen sind. [...]" https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundes...
"Mit zunehmendem Alter wird vieles im Leben beschwerlicher, auch im persönlichen und sozialen Umfeld. Ältere Menschen müssen sich mit der Organisation ihres Lebens beschäftigen, haben mit Einsamkeit zu kämpfen oder sehen sich plötzlich mit Problemen aus der Vergangenheit konfrontiert, die nun an die Oberfläche drängen. Älterwerden ermöglicht aber auch, neue Erfahrungen zu machen, Potentiale (wieder) zu entdecken und Alternativen auszuprobieren. [...]" https://www.ifs.at/alter.html
Informationen der Österreichischen Justiz: Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung und Vereinsvertretung
Information der Österreichischen Justiz: "Psychisch kranke und geistig beeinträchtige Personen haben die gleichen Rechte wie alle Menschen, können diese aber oft nicht selbstständig wahrnehmen. Es ist ein zentrales Anliegen der Justiz, auch für diese Menschen einen gleichwertigen Zugang zum Recht zu gewährleisten. Dazu ist Österreich nach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. [...] Die Dienstleistungen der Vereinsvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung stehen österreichweit zur Verfügung. [...]" https://www.justiz.gv.at/home/service/patientenanwaltschaft-...
"Seit 1. Jänner 2013 ist das Landespflegezentrum Mautern Mitglied er Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. oder kurz KAGes. [...]" https://www.lpz-mautern.at
"Durch eine Veränderung der eigenen Lebensumstände ist es oft notwendig, pflegerische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Bei uns werden die Bewohner*innen unterstützt, ihre Selbstständigkeit zu verbessern und auch weiterhin ein Leben in Selbstbestimmtheit zu führen. [...]" https://www.lpz-muerzzuschlag.at
"Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für NÖ Pflegeheim Verordnung StF: LGBl. 9200/7-0 [...] Diese Verordnung gilt für Pensionisten- und Pflegeheime, Pflegeeinheiten und Pflegeplätze sowie für Geriatrische Tageszentren und Tagesstätten für ältere Menschen gemäß §§ 46 und 47 NÖ Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. 9200. [...] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&G...
Übersichtsseite des Bundes: "Die Patienten- und Pflegeanwaltschaften sind eigenständige Institutionen der Länder. Sie helfen bei der Vertretung der Interessen von Personen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens und Pflegebereichs. [...]" Einzelne Bundesländer werden in Nachbarbundesländern vertreten. https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/om...